Notarfachangestellte, Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse feststellen lassen
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, die dem deutschen Abschluss zum/zur Notarfachangestellten gleichwertig ist, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit beantragen, um in dem Beruf des/der Notarfachangestellten zu arbeiten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepass)
- Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der bisherigen Erwerbstätigkeit)
- Beglaubigte Kopie des Nachweises über den im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss
- Beglaubigte Kopie von Arbeitszeugnissen und/oder Arbeitsbüchern zum Nachweis berufspraktischer Erfahrungen
- Beglaubigte Kopie von sonstigen Nachweisen über die berufliche Befähigung (Weiterbildungen und Qualifizierungen)
- Nachweis über die Erwerbsabsicht (z. B. Beantragung eines Einreisvisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsgeber) – nur erforderlich bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich elektronisch, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung aller Dokumente in elektronischer Form (§ 39a Beurkundungsgesetz – BeurkG). Den Unterlagen sind beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen nach § 3 Absatz 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG):
- der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis belegt die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende inländische Ausbildungsnachweis
- zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden inländischen Berufsbildung bestehen keine wesentlichen Unterschiede
-
- Ausbildungsdauer in Deutschland: 3 Jahre
- Ausbildungsinhalte in Deutschland: Mandanten- und Beteiligtenbetreuung; Büro- und Arbeitsorganisation, Rechnungswesen und -kontrolle, Rechtskenntnisse im Liegenschaftsrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, notariellem Berufs- und Verfahrensrecht sowie Kostenrecht
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- § 4 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – Feststellung der Gleichwertigkeit
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie
- schriftlich mit dem Antragsformular der Ländernotarkasse einreichen
- oder den Online-Dienst von Amt24 nutzen.
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Ländernotarkasse ein.
Online-Antrag
- Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Antragsbearbeitug
- In der Ländernotarkasse wird geprüft, ob eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vorliegt.
- Sollte die Gleichwertigkeit gegeben sein, erhalten Sie einen Bescheid der Ländernotarkasse.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Prüfungsverfahren: bis zu drei Monate nach Einreichung der erforderlichen Dokumente und Daten
Kosten
Verfahrenskosten: keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen