• Leipzig (Sachsen)
Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens Erteilung

Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts beantragen

Das Insolvenzgericht erteilt auf Antrag eine Bescheinigung darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war beziehungsweise ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt oder mangels Masse abgewiesen wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Die Negativbescheinigung dient zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen, zum Beispiel nach § 34c Absatz 2 Gewerbeordnung.

Beschreibung

Das Insolvenzgericht erteilt auf Antrag eine Bescheinigung darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war beziehungsweise ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt oder mangels Masse abgewiesen wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Die Negativbescheinigung dient zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen, zum Beispiel nach § 34c Absatz 2 Gewerbeordnung.

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Negativbescheinigung beantragen

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Amtsgericht Leipzig (Amtsgericht Leipzig)

Adresse

Hausanschrift

Bernhard-Göring-Straße 64

04275 Leipzig

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Der Zutritt zum Dienstgebäude ist ab Beginn der ersten Verhandlung bis zum Ende der letzten Verhandlung gewährleistet. Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor dem Ende der Sprechzeiten. Mittwochs keine Servicezeit, Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen ist jedoch möglich.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 (0)341 4940-600

Telefon Festnetz: +49 (0)341 4940-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Handelsregisterauszug (Kopie)
  • gegebenenfalls: Vertretungsvollmacht

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht oder einem Amtsgericht (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Die Negativbescheinigung können Sie online im Amt24 beantragen.

Richten Sie sich im Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Können Sie die Onlinedienste nicht nutzen, reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nutzen Sie gegebenenfalls die verfügbaren Formulare des Insolvenzgerichts.

Die Auskunft wird je nach Arbeitsanfall umgehend erteilt.

Fristen

keine

Kosten

  • Verfahrensgebühr: EUR 15,00

Die Kostenrechnung wird durch die Landesjustizkasse übersandt.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 06.03.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en