Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Weinbauerzeugnisse, Begleitdokumente für den Transport erstellen

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind:

    • Trauben
    • Traubenmost
    • Maische
    • Wein
    • Perlwein
    • Schaumwein
    • Likörwein
    • Brennwein

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100009_6009871-6004231-1-6004628-6000402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägerstraße 8/10

    01099 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 100410

    01074 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lua.sms.sachsen.de

    Fax: 0351 8144-1020

    Telefon Festnetz: 0351 8144-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt mehr als 70 Kilometer, bemessen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens oder
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Benötigen Sie für den Weintransport ein Begleitdokument, übergeben Sie dieses online, per Post oder Fax der am Verladeort zuständigen Kontrollbehörde. Das Weinbegleitdokument erstellen Sie unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

    Dieses Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

    Weinbegleitdokument online erstellen

    Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen (Link siehe –> Formulare und weitere Angebote):

    • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
    • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
    • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
    • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
    • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.
    Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:
    • Sie füllen das 4-fach-Formular leserlich und vollständig aus. Den Vordruck dafür erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
    • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen Durchschläge behalten Sie.
    • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
    • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
    • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

    Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 5 Tage

    Kosten

    Gebührenrahmen: bis zu EUR 105,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en