Flurstück Verschmelzung

    Flurstücksverschmelzung beantragen

    Durch Verschmelzung können Sie mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammenfassen lassen. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

    Beschreibung

    Durch Verschmelzung können Sie mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammenfassen lassen. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

    Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster. Sie ersparen sich damit insbesondere Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen, da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen.

    Vereinigung von Flurstücken

    Sind die zu verschmelzenden Flurstücke im Grundbuch nicht auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer der Grundstücke gebucht, müssen Sie einen beglaubigten Antrag auf Vereinigung beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Die Beglaubigung kann das Amt für Geodaten und Kataster, Abteilung Liegenschaftskataster, vornehmen. Damit entfallen unter anderem künftig bei Bauanträgen in der Regel kostenpflichtige Vereinigungsbaulasten.

    Online-Dienst

    Flurstückeverschmelzung beantragen

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    23 Vermessungsamt (23 Vermessungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Belian-Straße 5

    04838 Eilenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-3402

    Fax: +49 3421 758 85-3410

    E-Mail: vermessungsamt@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des Eigentums oder der Erbbauberechtigung
    • bei Teileigentum oder Wohnungseigentum: Einverständnis aller Miteigentümer/innen
    • bei Auftragserteilung durch andere Personen: Vollmacht

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte:

    • der oder die Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte

    Weitere Voraussetzungen:

    • Die Flurstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
    • Die Flurstücke sind im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer der Grundstücke gebucht.
    • Die Flurstücke sind im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht zutreffend

    Verfahrensablauf

    Die Verschmelzung von Flurstücken können Sie je nach Regelung des Vermessungsamtes mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online stellen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Mit Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie einen Fortführungsnachweis. Eine weitere Ausfertigung wird dem Grundbuchamt zur Eintragung übergeben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    aufwandsabhängig

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en