Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Landpachtvertrag anzeigen

    Wenn Sie ein Grundstück überwiegend zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachten, schließen Sie einen Landpachtvertrag ab. Den Abschluss und Änderungen von Pachtverträgen über mehr als 0,5 Hektar große Flächen müssen Sie bei der Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass aus einer ungünstigen Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen entstehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück überwiegend zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachten, schließen Sie einen Landpachtvertrag ab. Den Abschluss und Änderungen von Pachtverträgen über mehr als 0,5 Hektar große Flächen müssen Sie bei der Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass aus einer ungünstigen Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen entstehen.

    Ein Neuvertrag ergibt sich bereits beim Wechsel einer oder mehrerer Vertragsbeteiligten.

    Vertragsänderungen sind Änderungen bei der Pachtsache (Beispiel: Flächen), der Pachtdauer oder bei Vertragsleistungen (Beispiel: Pachtzins).

    Online-Dienst

    Landpachtvertrag anzeigen

    ID: L100009_3916d103d8e2d924d52bc91953eee3434be909c5fbf224fd51e9320bee6c8013

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Agrarstruktur und Landwirtschaft (Agrarstruktur und Landwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Georgewitzer Straße 42

    02708 Löbau

    Kontakt

    E-Mail: argrarstruktur@kreis-gr.de

    Telefon Festnetz: +49 3581 663 3510

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Pachtvertrag (Kopie)

    Voraussetzungen

    • abgeschlossener oder bestehender Pachtvertrag über eine überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche (mit oder ohne Wohn- und Wirtschaftsgebäuden / Betrieb)

    Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Pachtverträge

    • über Flächen bis zu 0,5 Hektar,
    • zwischen Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten oder
    • die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen wurden (z. B. Flurneuordnung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige erfolgt je nach Vereinbarung durch Sie als verpachtende / pachtende oder Immobilien vermittelnde Person.

    • Informieren Sie die zuständige Stelle fristgemäß über den Vertragsabschluss oder die Änderungen und übermitteln Sie die entsprechenden Unterlagen.
    • Soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie die bereitstehenden Formulare oder reichen Sie die Anzeige online über Amt24 ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist hat die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde die Möglichkeit, den Landpachtvertrag durch Bescheid beanstanden, wenn sich durch die Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen abzeichnen.

    Fristen

    • Anzeige: innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss oder Vertragsänderung
    • Beanstandung durch die Behörde: schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en