Bibliotheksausweis

    Bibliotheksanmeldung

    Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.

    Beschreibung

    Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.

    Ansprechstelle

    Bibliotheken in Sachsen

    –> Bibliothekenführer
      Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband

    Online-Dienst

    Bibliotheksanmeldung

    ID: L100009_81f9d0fef4fe3f6b4bfc38a208a703de78c045c564e2bed78cbd8bdbedff1d0b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jürgen-Fuchs-Bibliothek (Jürgen-Fuchs-Bibliothek)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Markt 1

    08468 Reichenbach im Vogtland

    Hausanschrift

    Markt 1

    08468 Reichenbach im Vogtland

    Kontakt

    E-Mail: fuchs.biblio@reichenbach-vogtland.de

    Telefon Festnetz: +49 3765 524 4141

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass (bei Online-Beantragung in Kopie)

    Voraussetzungen

    für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Satzung / Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Rechtsbehelf

                  

    Verfahrensablauf

    Die Bibliotheksanmeldung ist Je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Fristen

    gegebenenfalls: für die Verlängerung

    Kosten

    Gebühren für Anmeldung und Benutzung (durch Satzung/Benutzungsordnung festgelegt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Örtliche Besonderheiten: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en