Zuwendung für Neugeborene Beantragung

    Zuwendung für Neugeborene beantragen

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

    Beschreibung

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

    Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienst

    Zuwendung für Neugeborene beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt (Sozialamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 1

    08112 Wilkau-Haßlau

    Postfachadresse

    Postfach 9

    08110 Wilkau-Haßlau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@wilkau-hasslau.de

    Fax: 0375 6910155

    Telefon Festnetz: 0375 69100

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis des/der Sorgeberechtigten
    • gegebenenfalls: Nachweis der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen

    Welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen, steht zumeist auf dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    • Antragsberechtigte: Sorgeberechtigte des neugeborenen Kindes
    • Wohnsitz der/des Sorgeberechtigten in der Stadt oder Gemeinde
    • weitere Voraussetzungen je nach Stadt oder Gemeinde (z. B. Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    Kommunales Satzungsrecht der Stadt oder Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

               

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    Die Zuwendung können Sie je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Fristen

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    unterschiedlich je nach Stadt oder Gemeinde (häufig: erstes Lebensjahr)

    Kosten

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wilkau-Haßlau

    Örtliche Besonderheiten: Die Zahlung des Begrüßungsgeldes für Neugeborene erfolgt für jedes Kind, welches ab dem 01.04.2013 geboren wurde und seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Wilkau-Haßlau oder seinen Ortsteilen Culitzsch und Silberstraße hat. Das Begrüßungsgeld kann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes durch die Eltern beantragt und in Anspruch genommen werden. Vorzulegen ist das Nachweisheft für die frühkindlichen Untersuchungen und Quittierungen über erbrachte Sachwerte, wie z. B. Baby- und Kleinkinderausstattung für das Kind. Das neugeborene Kind muss zudem bereits an den frühkindlichen Untersuchungen U1 – U6 teilgenommen haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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