EMAS-Register Eintragung

    EMAS-Register, Eintragung eines Unternehmens bei der HWK beantragen

    EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    Beschreibung

    Freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) nach § 33 des Umweltauditgesetzes (UAG)

    EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    • EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme (Umweltprüfung) und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.
    • Ein zugelassener Umweltgutachter * überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.
    • Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Dresden (Handwerkskammer Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lagerplatz 8

    01099 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4640-30

    Fax: +49 351 4640-507

    E-Mail: info@hwk-dresden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Eintrag im Register sind

    • die Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
    • die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
    • die Veröffentlichung einer Umwelterklärung
    • die erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation.

    • dazu müssen Sie zunächst eine Umweltprüfung durchführen,
      • diese stellt die Auswirkung des Unternehmens auf die Umwelt fest
      • anhand dessen gibt Ihre Organisation eine Umwelterklärung ab
    • von der Deuschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen
    • nach der Validierung beantragen Sie den Registereintrag bei der IHK/HWK
    • die Kammer prüft die Unterlagen und informiert die Umweltschutzbehörde (diese hat vier Wochen Zeit sich zu äußern)
    • falls es keine negative Rückmeldung der Umweltschutzbehörde gibt, erhalten Sie eine Registriernummer
    • Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo zu tragen.

    Hinweis: Zur Aufrechtserhaltung ist jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorzulegen.

    Fristen

    Der EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    • durchschnitt sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Umweltgutachter und Gebührenordnung der zuständigen Kammern.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en