Gefahrguttransport, Fahrprüfung ablegen
Beschreibung
ADR-Schulungsbescheinigung und Prüfung zum Nachweis zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern nach § 14 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Um als Fahrzeugführer* im Gefahrguttransportwesen tätig zu sein, müssen Sie einen sogenannten ADR-Schein bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter mit anschließender Prüfung durch die IHK erwerben.
Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung besuchen. Die Prüfungen durch die IHK findet im Anschluss an die Schulung in den Räumlichkeiten der Schulungsstätte statt und ist unterteilt in:
- Basiskurs (Prüfungsdauer Erstschulung 45 Minuten)
- Aufbaukurs Tank (45 Minuten)
- Aufbaukurs Klasse 1 (30 Minuten)
- Aufbaukurs Klasse 7 (30 Minuten)
- Auffrischungsschulung (30 Minuten)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Prüfungsbogen
- Niederschrift
Voraussetzungen
- die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der (von der IHK anerkannten) Schulung teilgenommen haben
- die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben
- zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn sie eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen können
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 2 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) - Zuständigkeiten
- § 14 Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) - Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nachdem Sie einen mindestens zweieinhalbtägigen Lehrgang besucht haben,
- werden Sie i.d.R. durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
- wird die Prüfung von der IHK in den Veranstaltungsräumlichkeiten des Lehrgangs durchgeführt.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschritten wurde.
Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.
Fristen
keine
Hinweis: Die jeweilige ADR-Prüfungsbescheinigung gilt nach bestanderer Grundprüfung für fünf Jahre. Eine Erneuerung (Auffrischungskurs) muss zwingend innerhalb von zwölf Monate vor Ablauf der Prüfungsbescheinigung geschehen, ansonsten muss erneut der Basiskurs belegt werden.
Bearbeitungsdauer
Auswertung der Prüfung: etwa zwei Wochen
Kosten
Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK
Gültigkeitsgebiet
Sachsen