Anerkennung als Schulungsveranstalter / Schulungsveranstalterin zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen
Beschreibung
Um als Schulungsveranstalter* für Gefahrgutfahrende eine Fortbildungseinrichtung (für ADRKurse) zu führen, müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Die Anerkennung ist für verschiedene Arten von Kursen möglich:
- Basiskurs
- Aufbaukurs Tank
- Aufbaukurs Klasse 1
- Aufbaukurs Klasse 7
- Auffrischungsschulungen
Die IHK prüft die eingereichten Lehr- und Unterrichtsmaterialien sowie die Unterrichtsstätte und gegebenenfalls das Lehrpersonal.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Dresden (Industrie- und Handelskammer Dresden)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: service@dresden.ihk.de
Telefon Festnetz: +49 351 2802-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Der zu stellende Antrag muss neben dem Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) folgendes beinalten:
Kurspläne/Musterunterrichtspläne (Stundenplan) für die beantragten Schulungen:
- Stundeneinteilung (mit Pausen)
- zu behandelndes Thema inkl. der Zeitansätze
- Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes
- die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegzeiten um und vom Ort der Schulungen für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtszeiten zugerechnet)
- Art des Unterrichts (z. B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)
- Kennzeichnung der praktischen Teile
Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Eignung:
- Beruflicher Werdegang
- Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
- Nachweise der besonderes Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
- Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
- Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen
- Bereitschaftserklärung zu Ausübung einer Referententätigkeit
Der Ort der Schulungen sollte insbesondere für die praktischen Teile wie Ausbildungs- und Feuerlöschort geeignet sein. Geben Sie in ihrem Antrag auch die Ausstattung der Schulungsstätte an.
Voraussetzungen
- Lehrplan, der den vorgegebenen Kursplänen der IHK enstpricht
- geeignete Räumlichkeiten
- geeignetes Unterrichtsmaterial
- qualifiziertes Lehrpersonal
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Absatz 3 Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr (GGVSEB)
- § 5 Absatz 2 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz, Zuständigkeiten (GGBefG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag bei der zuständigen IHK ein
- die IHK prüft zunächst das Material
- ggf. besuchen Vertreter die Unterrichtsstätte vor Ort
- ggf. finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt
Abschließend erhalten sie von der IHK einen Bescheid über die Anerkennung. Danach dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Prüfung der Unterlagen: etwa drei Wochen
Hinweis: Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann gegebenenfalls zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.
Kosten
Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK
Gültigkeitsgebiet
Sachsen