Schulungsveranstalter für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten Anerkennung

    Anerkennung als Schulungsveranstalter / Schulungsveranstalterin für Gefahrgutbeauftragte beantragen

    Um als Schulungsveranstalter* für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten anerkannt zu werden, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer stellen.

    Beschreibung

    Um als Schulungsveranstalter* für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten anerkannt zu werden, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer stellen.

    Die IHK kann die Überprüfung vor Ort durchführen und darüber hinaus das Lehrmaterial einsehen sowie Kontakt zu den Lehrkräften aufnehmen, um gegebenenfalls Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Dresden (Industrie- und Handelskammer Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Weg 4

    01239 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: service@dresden.ihk.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2802-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der zu stellende Antrag muss neben dem Umfang der Anerkennung (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr) folgendes beinalten:

    Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) inklusive:

    • Stundeneinteilung (mit Pausen)
    • zu behandelndes Thema inklusive der geplanten Zeitansätze
    • Art des Unterrichts (zum Beispiel Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, Übungen)

    Unterlagen der Lehrkräfte als Nachweis zur Eignung

    • beruflicher Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für den/die zu schulenden Verkehrsträger
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

    Gegebenenfalls benötigen Sie weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK.

    Voraussetzungen

    • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
    • Geeignetes Unterrichtsmaterial
    • Qualifiziertes Lehrpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      ­

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie einen Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer gestellt haben,

    • prüft die IHK die eingereichten Unterlagen (Lehrpläne, Unterrichtsmaterial)
    • gegebenenfalls findet eine Überprüfung der Räumlichkeiten vor Ort statt
    • gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt

    Nach der erfolgreichen Überprüfung sendet Ihnen die IHK einen Bescheid über die Anerkennung zu. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Prüfung der Unterlagen: etwa 3 Wochen

    Hinweis: Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann gegebenenfalls zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

    Kosten

    Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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