• Heinsdorfergrund (Landkreis Vogtlandkreis, Sachsen)
Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Bescheinigung

Finanzanlagenvermittler / Finanzanlagenvermittlerin, Prüfung ablegen

Um die Arbeit als Finanzanlagenvermittler ausführen zu dürfen, müssen Sie einen erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung nachweisen.

Beschreibung

Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler* nach § 1 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Um die Arbeit als Finanzanlagenvermittler ausführen zu dürfen, müssen Sie einen erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung nachweisen.

Die Prüfung besteht aus einem praktischen sowie einem schriftlichen Teil und ist je nach Produktkategorie in drei Bereiche aufgeteilt:

  • offene Finanzanlagen
  • geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlagen

Hinweis: Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Tipp: Für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

Adresse

Hausanschrift

Straße der Nationen 25

09111 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de

Fax: +49 371 6900-191565

Telefon Festnetz: +49 371 6900-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei Prüfungsantritt

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  ­

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der örtlichen IHK:

  • die IHK informiert Sie rechtzeitig über Ort und Zeit sowie Details des Prüfungsablaufs

schriftliche Prüfung

  • zuerst erfolgt die schriftliche Prüfung, diese umfasst
    • rechtliche und fachliche Kenntnisse, beispielsweise Verbraucherrechte und Fachbegriffe

praktische Prüfung

  • nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung folgt die praktische Prüfung, diese umfasst
    • ein simuliertes Kundenberatungsgespräch

Nachdem beide Prüfungsteile bestanden wurden, erhalten Sie die Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

Fristen

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen ihrer örtlichen IHK.

Die nachgewiesene Sachkunde gilt unbefristet.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten sie in der Regel innerhalb weniger Tage nach erfolgreicher Prüfung.

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en