Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Bescheinigung

    Finanzanlagenvermittler / Finanzanlagenvermittlerin, Prüfung ablegen

    Um die Arbeit als Finanzanlagenvermittler ausführen zu dürfen, müssen Sie einen erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung nachweisen.

    Beschreibung

    Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler* nach § 1 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

    Um die Arbeit als Finanzanlagenvermittler ausführen zu dürfen, müssen Sie einen erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung nachweisen.

    Die Prüfung besteht aus einem praktischen sowie einem schriftlichen Teil und ist je nach Produktkategorie in drei Bereiche aufgeteilt:

    • offene Finanzanlagen
    • geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlagen

    Hinweis: Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

    Tipp: Für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Nationen 25

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de

    Fax: +49 371 6900-191565

    Telefon Festnetz: +49 371 6900-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei Prüfungsantritt

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      ­

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der örtlichen IHK:

    • die IHK informiert Sie rechtzeitig über Ort und Zeit sowie Details des Prüfungsablaufs

    schriftliche Prüfung

    • zuerst erfolgt die schriftliche Prüfung, diese umfasst
      • rechtliche und fachliche Kenntnisse, beispielsweise Verbraucherrechte und Fachbegriffe

    praktische Prüfung

    • nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung folgt die praktische Prüfung, diese umfasst
      • ein simuliertes Kundenberatungsgespräch

    Nachdem beide Prüfungsteile bestanden wurden, erhalten Sie die Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Anmeldefristen ihrer örtlichen IHK.

    Die nachgewiesene Sachkunde gilt unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten sie in der Regel innerhalb weniger Tage nach erfolgreicher Prüfung.

    Kosten

    Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en