Finanzanlagenvermittler / Finanzanlagenvermittlerin, Prüfung ablegen
Beschreibung
Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler* nach § 1 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Um die Arbeit als Finanzanlagenvermittler ausführen zu dürfen, müssen Sie einen erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung nachweisen.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen sowie einem schriftlichen Teil und ist je nach Produktkategorie in drei Bereiche aufgeteilt:
- offene Finanzanlagen
- geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlagen
Hinweis: Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.
Tipp: Für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei Prüfungsantritt
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- § 34f Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeverordnung (GewO) - Finanzanlagenvermittler
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der örtlichen IHK:
- die IHK informiert Sie rechtzeitig über Ort und Zeit sowie Details des Prüfungsablaufs
schriftliche Prüfung
- zuerst erfolgt die schriftliche Prüfung, diese umfasst
- rechtliche und fachliche Kenntnisse, beispielsweise Verbraucherrechte und Fachbegriffe
praktische Prüfung
- nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung folgt die praktische Prüfung, diese umfasst
- ein simuliertes Kundenberatungsgespräch
Nachdem beide Prüfungsteile bestanden wurden, erhalten Sie die Bescheinigung über Ihre Sachkunde.
Fristen
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen ihrer örtlichen IHK.
Die nachgewiesene Sachkunde gilt unbefristet.
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten sie in der Regel innerhalb weniger Tage nach erfolgreicher Prüfung.
Kosten
Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK
Gültigkeitsgebiet
Sachsen