Fachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Waffenhandel Durchführung

    Fachkundeprüfung für den Waffenhandel bei der IHK ablegen

    Für den gewerbsmäßigen Waffenhandel ist ein Nachweis der Fachkunde zu erbringen. Dafür legen Sie eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

    Beschreibung

    Erwerb eines Nachweises einer Fachkunde für den Waffenhandel durch Prüfung bei der IHK nach §22 Waffengesetz (WaffG)

    Für den gewerbsmäßigen Waffenhandel ist ein Nachweis der Fachkunde zu erbringen. Dafür legen Sie eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

    Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.

    Hinweis: Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister * besitzen Sie die geforderte Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut nachweisen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Dresden (Industrie- und Handelskammer Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Weg 4

    01239 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: service@dresden.ihk.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2802-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Mitteilung der zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
    • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikationsprüfung

    Voraussetzungen

    In der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Nach Beantragung der Erlaubnis zum Waffenhandel werden Sie üblicherweise durch die Erlaubnisbehörde zur Prüfung angemeldet. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen und Sie müssen sich selbst bei der IHK anmelden.

    • Sie erhalten Mitteilung der Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
    • Ihre Anmeldung wird bestätigt und Sie erhalten einen Prüfungstermin
    im Theorieteil der Prüfung erweisen Sie Kenntnis
    • der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition
    • über den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie
    • der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften
    im Praxisteil der Prüfung erweisen Sie Kenntnis
    • der sicheren Handhabung der geprüften Waffenkategorien
      • des Zerlegens und des Zusammenbauens
      • der Bennenung wesentlicher Teile sowie
      • der Beschreibung der Funktionsweise

    Hinweis: Wenn Sie darüber hinaus eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der bebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.

    Fristen

    Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten die Bescheinigung sofort oder innerhalb weniger Tage nach erfolgreicher Prüfung und können das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel fortführen.

    Kosten

    Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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