Umschulungsprüfung nach BBiG Abnahme

    IHK-Ausbildungsberufe, Umschulungsprüfung ablegen

    Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

    Beschreibung

    Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

    • Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil.
    • Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt.
    • Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

    Eine Umschulungsprüfung wird von der regional zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammern) für alle Umschüler * zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Mittelsachsen (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
    • Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
    • Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”

    Voraussetzungen

    • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht.
    • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

    • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
    • Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
    • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
    • Der Prüfungsausschuss nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Er besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter.
    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
    • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben.
    • Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis.

    Hinweis: Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.

    Fristen

    • Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
    • Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    • ca. sechs Monate

    Kosten

    Prüfungsgebühren variieren je nach fachkundiger Stelle.

    Hinweis: Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en