IHK-Berufe, Weiterbildungsprüfung ablegen
Beschreibung
Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben. Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister*, Fachwirt, Betriebswirt beziehungsweise den Bachelor / Master Professional erwerben.
Je nach Region sind die unterschiedlichen Stellen der Industrie- und Handelskammern in Sachsen zuständig. Die zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.
- Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
- Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.
Tipp: Sie sollten sich inhaltlich gut auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (Industrie- und Handelskammer zu Leipzig)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
- tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
- In der Regel müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen, um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können,
- dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie gegebenenfalls weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen oder über Arbeitserfahrung verfügen.
Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne über die jeweiligen Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
- Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher). Schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfungen finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Hinweis: Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Fristen
- Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin.
- Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
sechs bis zwölf Monate
Kosten
variiert je nach fachkundiger Stelle
Gültigkeitsgebiet
Sachsen