Buchmacher Erlaubnis
Buchmacher, Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Stelle.
Beschreibung
Antrag auf Erteilung einer Konzession für Wettveranstaltungen nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG)
Wenn Sie gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Stelle.
Hinweis: Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sportwetten selbst liegt im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.
Ansprechpartner
Referat 14: Recht (Referat 14: Recht)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de
Telefon Festnetz: +49 351 2612 0
erforderliche Unterlagen
für die Erteilung der Konzession:
- jeweils ein Nachweis der fachlichen Eignung (zum Beispiel durch erfolgreiche Prüfung vor einer Prüfungskommission des Deutschen Buchmacherverbandes)
- Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- zwei Passbilder, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamts für die Gesellschaft und die zur Vertretung berechtigten Personen (Buchmacher)
- Nachweis des Kapitals in Höhe von EUR 25.000,00 durch Buchmacherausstattung oder Finanzausstattung (Buchmacher)
- Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5.500,00 für Buchmacher/Lokalität und EUR 550,00 je Buchmachergehilfen
- Aktueller Gesellschaftsvertrag sowie Gesellschafterbeschlüsse zur Bestellung der Geschäftsführer und wenn vorhanden, Geschäftsführervertrag beziehungsweise –verträge (Buchmacher)
- Aktueller Handelsregisterauszug (Buchmacher)
- Nachweis zur Nutzung geeigneter Gewerberäume (das heißt Grundriss, MV oder ET-Nachweis, Nutzungsbestätigung der Stadtverwaltung einschließlich der baurechtlichen Genehmigung) (Buchmacher)
- Sozialkonzept nach Glücksspielstaatsvertrag (Buchmacher)
- Bei Auslandswettvermittlung: Mitgliedschaft in einem Sicherungsfonds für das eigene Unternehmen und für den ausländischen Buchmacher (Buchmacher)
- Nachweis der Teilnahme an einer Schulung zur Suchtprävention gemäß Sozialkonzept (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
für die Verlängerung der Konzession:
- Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- zwei Passbilder, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamts für die Gesellschaft und die zur Vertretung berechtigten Personen (Buchmacher)
- Nachweis der Teilnahme an einer Schulung zur Suchtprävention gemäß Sozialkonzept (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
Voraussetzungen
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung (Nachweis)
- Kaufmännische Befähigung
- Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Buchmacher* und Buchmachergehilfe)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) – Buchmacher
- §§ 2, 3 Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottDV) – Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators, Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis an Buchmacher
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 47 – Glücksspiele, Rennwetten und Lotterien
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
- Die Erteilung bzw. Verlängerung einer Konzession beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben.
- Bitte fügen Sie dem Antrag die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Informationen und Nachweise bei.
- Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und die notwendigen Beteiligten angehört.
- Bei erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten Sie von der zuständigen Stelle den beantragten Genehmigungsbescheid für die Buchmacherkonzession / Gehilfenkonzession.
Fristen
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre
Bearbeitungsdauer
aufwandsabhängig
Kosten
- Buchmacherkonzession: von EUR 150,00 bis EUR 2.000,00
- Gehilfenkonzession: von EUR 80,00 bis EUR 500,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen