Kraftfahrzeug Zulassung

    Fahrzeug online an-, um- oder abmelden (Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz)

    Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:

    Beschreibung

    Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:

    • die Neuzulassung (Kfz-Zulassung)
    • die Umschreibung
    • die Außerbetriebsetzung
    • die Wiederzulassung
    • die Adressänderung
    • das Reservieren von Wunschkennzeichen

    Eine Vergabe von Saison, - Oldtimer und E-Kennzeichen ist möglich.

    Zulassungsbehörden in Sachsen mit i-Kfz:

    Bitte fragen Sie in Ihrer Zulassungsstelle nach (siehe Hinweis oben: "i-Kfz"-Dienst vorübergehend eingeschränkt")

    Online-Dienst

    i-Kfz, Online [Nordsachsen]

    ID: L100009_6008081-6002155-636-6007624-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordsachsen (Landratsamt Nordsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 27

    04860 Torgau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-0

    Fax: +49 3421 758 85-1010

    E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    je nach Vorgangsart benötigen Sie:

    • gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Fahrzeug-Identnummer
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) inkl. Sicherheitscode
    • gegebenenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) inkl. Sicherheitscode
    • amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten inkl. Sicherheitscode

    Voraussetzungen

    • natürliche Personen: neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über BundID
    • juristische Personen: ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über Unternehmenskonto BUND
    • mobiles Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder Kartenlesegerät
    • EC- oder Kreditkarte für die Bezahlung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Halten Sie die Unterlagen und nötigen Geräte beziehungsweise Apps bereit.

    • Ortsauswahl: geben Sie oben die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts ein.
    • Folgen Sie dem Link unter –> "Onlineantrag und Formulare", ein Antragsassistent begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren.
    • Mit der Bezahlung (EC- oder Kreditkarte) schließen Sie den Vorgang ab
    • Zumeist erfolgt eine sofortige Entscheidung durch das i-Kfz-Portal. Ein sofortiges Losfahren wird dadurch möglich.
    • sofortige Bereitstellung des Zulassungs- bzw. Außerbetriebsetzungsbescheides (bei Zulassungsvorgängen zusätzlich der vorläufige Zulassungsnachweis)

    Die Fahrzeugdokumente und Klebesiegel werden durch die Zulassungsbehörde zugesandt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    je nach Vorgangsart

    • Verfahrensgebühr gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
    • weitere Kosten, unter anderem für Wunschkennzeichen, Klebesiegel, Versand

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en