Kraftfahrzeug Zulassung
Fahrzeug online an-, um- oder abmelden (Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz)
Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:
Beschreibung
Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:
- die Neuzulassung (Kfz-Zulassung)
- die Umschreibung
- die Außerbetriebsetzung
- die Wiederzulassung
- die Adressänderung
- das Reservieren von Wunschkennzeichen
Eine Vergabe von Saison, - Oldtimer und E-Kennzeichen ist möglich.
Zulassungsbehörden in Sachsen mit i-Kfz:
Bitte fragen Sie in Ihrer Zulassungsstelle nach (siehe Hinweis oben: "i-Kfz"-Dienst vorübergehend eingeschränkt")
Online-Dienst
i-Kfz, Online [Nordsachsen]
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
je nach Vorgangsart benötigen Sie:
- gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Fahrzeug-Identnummer
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) inkl. Sicherheitscode
- gegebenenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) inkl. Sicherheitscode
- amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten inkl. Sicherheitscode
Voraussetzungen
- natürliche Personen: neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über BundID
- juristische Personen: ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über Unternehmenskonto BUND
- mobiles Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder Kartenlesegerät
- EC- oder Kreditkarte für die Bezahlung
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Notwendigkeit einer Zulassung
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung
- § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen
- § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- § 15 FZV – Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 24, 25 FZV – internetbasierte Außerbetriebsetzung
- § 26 ff. FZV – Internetbasierte Zulassung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Halten Sie die Unterlagen und nötigen Geräte beziehungsweise Apps bereit.
- Ortsauswahl: geben Sie oben die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts ein.
- Folgen Sie dem Link unter –> "Onlineantrag und Formulare", ein Antragsassistent begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren.
- Mit der Bezahlung (EC- oder Kreditkarte) schließen Sie den Vorgang ab
- Zumeist erfolgt eine sofortige Entscheidung durch das i-Kfz-Portal. Ein sofortiges Losfahren wird dadurch möglich.
- sofortige Bereitstellung des Zulassungs- bzw. Außerbetriebsetzungsbescheides (bei Zulassungsvorgängen zusätzlich der vorläufige Zulassungsnachweis)
Die Fahrzeugdokumente und Klebesiegel werden durch die Zulassungsbehörde zugesandt.
Fristen
keine
Kosten
je nach Vorgangsart
- Verfahrensgebühr gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
- weitere Kosten, unter anderem für Wunschkennzeichen, Klebesiegel, Versand
Gültigkeitsgebiet
Sachsen