Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Verlängerung beantragen
Beschreibung
Möchten Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels weiter über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bei rechtzeitigem Antrag Aufenthalt weiter erlaubt
Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer, gilt Ihr weiterer Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung kann Rechtsnachteile zur Folge haben.
Online-Dienst
Aufenthaltserlaubnis, Erteilung oder Verlängerung beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abteilung Asyl-/Ausländerrecht (Abteilung Asyl-/Ausländerrecht)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3581 663-5660
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles Passbild (biometrisches Foto)
- bisheriger Aufenthaltstitel
- Antrag auf Verlängerung
Je nach Einzelfall kann die Ausländerbehörde von Ihnen weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
- Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung Ihres Aufenthaltstitels.
- Die Gründe für den Aufenthaltstitel müssen fortbestehen
- Anerkennung als Flüchtling
- Anerkennung als Asylberechtigter
- Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
- Feststellung eines Abschiebungsverbots
- dringende humanitäre oder persönliche Gründe
- außergewöhnlicher Härtefall
- Opfer einer Straftat
- Vorliegen eines Antrags auf Verlängerung
- keine Versagungsgründe
Hinweis: Die Voraussetzungen hängen im Einzelnen vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich eingehend bei Ihrer Ausländerbehörde, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Achtung! Sie haben keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Ausweisungsinteresse besteht.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Die Beantragung erfolgt persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Ausstellung
- Wird Ihrem Antrag stattgegeben, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (Karte im Scheckkartenformat) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen. Die Behörde informiert Sie, wenn Ihr Aufenthaltstitel zum Abholen bereitsteht.
Über Details zum Verfahren informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Fristen
- Antrag auf Verlängerung: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (Datum auf Aufenthaltstitel)
- Aufenthaltsdauer: abhängig vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts
Hinweis: Erfolgt Ihr Antrag auf Verlängerung fristgemäß, gilt Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.
Bearbeitungsdauer
sechs bis acht Wochen
Kosten
Gebührenrahmen (verfahrensabhängig)
- Erwachsene EUR 93,00 bis 96,00
- Minderjährige: EUR 46,50 bis 48,00
- für Flüchtlinge und bei Erhalt von Sozialleistungen: keine
Über die jeweilige Gebührenhöhe informiert Sie Ihre Ausländerbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen