Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen
Beschreibung
Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.
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Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung (Allgemeine Verwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@grossolbersdorf.de
Telefon Festnetz: +493736914110
Internet
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Ausweisdokument
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Benutzerordnung und Gebührenordnung des jeweiligen kommunalen Archivs
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob
- Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
- dieses Archivgut nutzbar ist,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Zu Beständen, die Sie sich online erschließen können, finden Sie in Amt24 je nach Angebot des Archivs einen Link (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Anmeldung
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.
Fristen
keine
Kosten
- bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: im Normalfall keine
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
- gegebenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien
Gültigkeitsgebiet
Sachsen