SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen
Hinweise für Wilkau-Haßlau
Beschreibung
Hinweise für Wilkau-Haßlau
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug fälliger Zahlungen aus Forderungen, die einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweck- oder Verwaltungsverband) Ihnen gegenüber zustehen, zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlungen auszuführen. Die fälligen Beträge können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Überweisungsaufträge. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Online-Dienst
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtkasse (Stadtkasse)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 9
08110 Wilkau-Haßlau
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stadtsteuern (Stadtsteuern)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 9
08110 Wilkau-Haßlau
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wilkau-Haßlau
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Wilkau-Haßlau
Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Kommune teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende oder auch einmalige Einzahlungen an die Kommune leisten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wilkau-Haßlau
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
- Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften Regelwerke des European Payments Council (European Payments Council Rulebooks)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kontoführenden Stelle
Rechtsbehelf
Hinweise für Wilkau-Haßlau
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Wilkau-Haßlau
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (unter "Online-Antrag", soweit in Amt24 verfügbar)
SEPA-Mandat online erteilen
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
SEPA-Mandat schriftlich erteilen
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
- Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.
Fristen
Hinweise für Wilkau-Haßlau
Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats: unbegrenzt (bis zum Zugang des Widerrufs)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wilkau-Haßlau
variabel
Kosten
Hinweise für Wilkau-Haßlau
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen