Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2

    Feuerwerk (privat), Ausnahmegenehmigung beantragen

    Hinweise für Dohma

    Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Dohma

    Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

    Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.

    Hinweis: Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Genehmigung abbrennen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.

    Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch.

    Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abbrennen.

    Online-Dienst

    Feuerwerk beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Pirna (Stadtverwaltung Pirna)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1/2

    01796 Pirna

    Postfachadresse

    Postfach 10 03 61

    01783 Pirna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3501 556-0

    Fax: +49 3501 556-266

    E-Mail: stadtverwaltung@pirna.de

    De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dohma

    • Antragsformular
    • Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes
    • weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dohma

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
    • Beispiel:
      • eine Goldene Hochzeit,
      • ein runder Geburtstag oder
      • ein sonstiges Jubiläum

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dohma

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dohma

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dohma

    • Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden
    • Antragsformular steht je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde zum Download zur Verfügung
    • wird kein Formular von der Stadt oder Gemeinde angeboten, können Sie den Antrag formlos einreichen
    • im formlosen Antrag ist mindestens
      • der Anlass,
      • das Datum,
      • der geplante Anfang der Veranstaltung,
      • das Ende der Veranstaltung,
      • Veranstaltungsort
      anzugeben

    Hinweis: Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop im Internet.

    • Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
      Beispiel:
      • Anwesenheit der Feuerwehr beziehungsweise freiwilligen Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

    Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Dohma

    Antragstellung: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dohma

    Prüfungszeitraum: etwa 4 Wochen aufgrund von Rückfragen bei der Feuerwehr oder bei der Gewerbeaufsicht als fachtechnischer Behörde

    Kosten

    Hinweise für Dohma

    Es wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en