• Gohrisch (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Realschule

Realschulabschluss zuerkennen

Nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung kann Ihnen Ihre Schule mit dem Abschlusszeugnis die mittlere Schulreife (Realschulabschluss) bescheinigen, falls Sie bisher nur den Hauptschulabschluss haben.

Beschreibung

Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses nach der Berufsfachschulordnung (BFSO) oder der Berufsschulordnung (BSO)

Nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung kann Ihnen Ihre Schule mit dem Abschlusszeugnis die mittlere Schulreife (Realschulabschluss) bescheinigen, falls Sie bisher nur den Hauptschulabschluss haben.

Der Realschulabschluss wird Ihnen im Allgemeinen zuerkannt, wenn der Durchschnitt aus allen Zeugnisnoten auf Ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 3,0 beträgt und das Ergebnis der Abschluss- oder Gesellenprüfung befriedigend oder besser ist.

Ansprechpartner

erforderliche Unterlagen

Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufsfachschule beziehungsweise berufsbildenden Förderschule

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss
  • Ausbildung in einem anerkannten bzw. bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf an einer Berufsschule, Berufsfachschule oder berufsbildenden Förderschule
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufsfachschule oder berufsbildenden Förderschule mit mindestens einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 aus allen Zeugnisnoten oder der qualifizierende Hauptschulabschluss
  • bestandene Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung an einer
    • Berufsfachschule für landesrechtlich geregelte Berufe, bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe und anerkannte Ausbildungsberufe (Musikinstrumentenbauer* und Uhrmacher) mit einem Ergebnis von mindestens 3,0
    • Berufsschule mit befriedigendem Gesamtergebnis nach mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer (berufsbildende Förderschule: dreijähriger Ausbildungsdauer)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Die Schule bescheinigt den mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) auf dem Abschlusszeugnis, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, zu Ausbildungsende die Klassenlehrer auf die Bescheinigung anzusprechen.

Für eine nachträgliche Bescheinigung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ausbildungseinrichtung. Für landesrechtlich geregelte Berufe kann jede Berufsfachschule in Sachsen den Realschulabschluss bescheinigen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en