Europäischer Mahnbescheid

    Europäisches Mahnverfahren, Antragstellung beim Europäischen Mahngericht Deutschland

    Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gegen einen Schuldner* aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auf einfache und schnelle Weise durchzusetzen.

    Beschreibung

    Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls (Mahnbescheid) nach Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

    Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gegen einen Schuldner* aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auf einfache und schnelle Weise durchzusetzen.

    Zur Beantragung eines europäischen Zahlungsbefehls (vergleichbar mit dem deutschen Mahnbescheid) müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen – erhebt der Schuldner keine Einwendungen, bleibt Ihnen eine aufwändigere Klage erspart. Das vereinfachte europäische Mahnverfahren ist in allen EU-Mitgliedstaaten außer in Dänemark möglich.

    *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Europäisches Mahngericht Deutschland beim Amtsgericht Berlin-Wedding (Europäisches Mahngericht Deutschland beim Amtsgericht Berlin-Wedding)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Lieferanschrift

    13343 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 30 90156-223

    Telefon Festnetz: +49 30 90156-442; +49 30 90156-443

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (ausgefüllt in deutscher Sprache)

    Formular: –> Europäisches Mahnverfahren, Antrag mit Ausfüllanleitung

    Achtung! Legen Sie dem Antrag bitte keine Beweismittel bei.

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine grenzüberschreitende Rechtssache in Zivil- und Handelssachen.
    • Es wird ein Anspruch auf Zahlung einer fälligen Geldforderung geltend gemacht.
    • Die Rechtssache ist nicht laut Artikel 2 der Verordnung (EG) 1896/2006 vom Verfahren ausgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

       

    Verfahrensablauf

    Antragstellung
    • Den Erlass eines europäischen Mahnbescheides (Zahlungsbefehl) beantragen Sie schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular. Dieses steht als Online-Formular mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.
    • Füllen Sie den Antrag – gegebenenfalls mit sprachkundiger Hilfe – vollständig aus, unterschreiben und datieren Sie ihn. Wie Sie den Antrag richtig ausfüllen, lesen Sie auf den Seiten des Europäischen Mahngerichts Deutschland (Amtsgericht Berlin-Wedding) im Internet.

    Achtung! Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden.

    Einreichen des Antrags

    Den Mahnantrag beim Europäischen Mahngericht Deutschland versenden Sie per Post.

    Tipp: Antragstellende mit größerem Antragsvolumen können ihre Anträge mit Hilfe einer speziellen Software einreichen. Kontaktieren Sie dazu das Europäische Mahngericht Deutschland unter der Telefonnummer (+49 30 90156-442/443 oder -262.

    Erlass des Zahlungsbefehls
    • Ist der Antrag ordnungsgemäß gestellt, erlässt das Gericht einen Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Empfänger zu.
    • In dem Bescheid wird der Schuldner aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen die Schuld zu begleichen oder gegen den Zahlungsbefehl Einspruch einzulegen.
    Vollstreckung
    • Legt der Gegner keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar. Sie können den Zahlungstitel dann zwangsweise durchsetzen, er wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
    • Für die Vollstreckung gilt das jeweilige nationale Recht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Vollstreckung des Europäischen Zahlungsbefehls gestellt wird.
    Zivilverfahren nach Einspruch

    Legt die Gegenseite Einspruch ein, wird das Verfahren in einen ordentlichen Zivilprozess übergeleitet. Sie können im Antrag auch festlegen, dass das Mahnverfahren in diesem Fall zu beenden ist.

    Hinweis: Das Verfahren kann auch als europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen weitergeführt werden, wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen und Sie dies bei Antragstellung angegeben haben.

    Fristen

    Einspruchsfrist des Antragsgegners: 30 Tage

    Kosten

    • Gerichtskostenvorschuss
    • bei Unterliegen: in der Regel sämtliche Kosten

    Berechnungsgrundlage ist der jeweilige Streitwert. Hinsichtlich der entstehenden Gebühren ist das europäische Mahnverfahren dem nationalen Mahnverfahren gleichgestellt.

    Hinweis: Informieren Sie sich in der Gerichtskostentabelle für Deutschland unter "Formulare & Online-Dienste".

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständigkeit

    In der Regel ist das Gericht am Wohnsitz des Antragsgegners zuständig. In Deutschland wird das Europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte beim Amtsgericht Berlin-Wedding geführt. Lebt also der Antragsteller im europäischen Ausland und der Antragsgegner in Deutschland, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding als Europäisches Mahngericht Deutschland zuständig.

    Für arbeitsrechtliche Forderungen ist das Europäische Mahngericht (Deutschland) nicht zuständig; beantragen Sie das Europäische Mahnverfahren in diesem Fall bei dem Arbeitsgericht, bei dem Sie im Urteilsverfahren Klage einreichen müssten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en