• Zwönitz (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Datenschutzkontrolle Durchführung

Datenschutzbeschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen

Sie sind der Ansicht, dass eine öffentliche Stelle des Bundes Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Das können etwa der Zoll, die Bundespolizei, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Knappschaft oder eine bundesunmittelbare Krankenkasse wie Barmer, DAK, TK), eine Finanzbehörde (zum Beispiel Ihr zuständiges Finanzamt), ein gemeinsam von Bund und Kommune betriebenes Jobcenter oder ein Unternehmen, das Post- oder Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, sein.

Beschreibung

Sie sind der Ansicht, dass eine öffentliche Stelle des Bundes Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Das können etwa der Zoll, die Bundespolizei, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Knappschaft oder eine bundesunmittelbare Krankenkasse wie Barmer, DAK, TK), eine Finanzbehörde (zum Beispiel Ihr zuständiges Finanzamt), ein gemeinsam von Bund und Kommune betriebenes Jobcenter oder ein Unternehmen, das Post- oder Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, sein.

Oder Sie erhalten bei diesen Stellen keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu beschweren.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist Anlaufstelle für Beschwerden über

  • alle öffentlichen Stellen des Bundes ,
  • Telekommunikations- und Postdienstunternehmen
  • Bundesgerichte, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.

Online-Dienst

Datenschutzbeschwerde (Bundesbeauftragter) einreichen

ID: L100009_6009287-6001146-1-6001991-1

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Ansprechpartner

erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die der BfDI die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen (empfohlen)

Voraussetzungen

Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

­Klage

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (siehe –> Onlineantrag) bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ein.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
  • Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
  • Die BfDI geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und hilft gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße ab.
  • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

Hinweis: Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können zur Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren führen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en