Melderegister, Online-Abfrage von Meldedaten aus dem Sächsischen Melderegister (SMR)
Beschreibung
Erteilung von Online-Auskünften aus dem Melderegister nach § 49 Bundesmeldegesetz
Über eine Online-Auskunft aus dem Sächsischen Melderegister (SMR) erhalten Sie Informationen zu einer gesuchten Person.
Für Ihre Recherchen steht ein aktiver Meldedatenbestand zur Verfügung, der bis zu fünf Jahre zurückreicht. Als Ergebnis erhalten Sie folgende amtliche Informationen zur gesuchten Person:
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Zuständige Stelle
- Sächsisches Melderegister (SMR)
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Online-Dienst
Melderegister Online-Abfrage, Login
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
SAKD - Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD - Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis zur Registrierung:
- Personalausweis, Kopie (Vor- und Rückseite),
- Eintragung in ein amtliches Register, Kopie (z. B. Handelsregister) oder
- Beglaubigung der Unterschrift
Voraussetzungen
Pflichtangaben für eine Online-Melderegisterauskunft sind mindestens ein Vorname, der Familienname oder ein früherer Familienname der gesuchten Person sowie entweder eine Anschrift oder zwei weitere Daten.
Die zwei weiteren Daten sind wahlweise:
- Ordensname
- Künstlername
- Geburtsdatum
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Geschlecht
- Vorname und Familienname des gesetzlichen Vertreters
- Einzugsdatum zu einer Anschrift
- Auszugsdatum zu einer Anschrift
- Familienstand
- Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft (bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat)
- Vorname und Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum
- Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)
Achtung! Die Daten "Geschlecht" und "Familienstand" dürfen nicht zusammen verwendet werden! Eine Auskunft aus dem Melderegister ist ferner nur möglich, wenn die Identität der betroffenen Person eindeutig festgestellt werden konnte und für sie keine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt.
Sie dürfen die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 49 Bundesmeldegesetz (BMG) – Automatisierte Melderegisterauskunft
- § 51 BMG – Auskunftssperren
- § 52 BMG – Bedingter Sperrvermerk
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Lfd. Nr. 68, Melderecht
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Registrierung / Login
Um die Online-Auskunft nutzen können, müssen Sie sich zunächst registrieren lassen. Füllen Sie dazu bitte das bereitstehende Formular aus und fügen Sie Ihren Identitätsnachweis hinzu. Den Registrierungsantrag senden Sie per Post an die angegebene Stelle.
Nach Prüfung Ihres Registrierungsantrags werden Ihnen die erforderlichen Login-Daten übersandt.
Hinweis: Anonyme Anfragen sind nicht mehr möglich.
Online-Meldeauskunft
- Wählen Sie im elektronischen Melderegister "Login für private Abrufer" und folgen Sie den Anweisungen. (Link zum Online-Verfahren auch hier in Amt24)
- Zur Höhe der Verwaltungsgebühren erhalten Sie einen schriftlichen Gebührenbescheid.
Schriftliche Auskunft
Für den Fall, dass zu der gesuchten Person aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden kann, können Sie die Weiterleitung Ihres Auskunftsersuchens an die örtlich zuständige Meldebehörde durch die SAKD beantragen, damit diese Ihr Auskunftsersuchen prüft.
Fristen
Kosten
Auskunft aus dem aktiven Meldebestand:
- Einfache Melderegisterauskunft (je Auftrag bis zu zehn Suchprofile): EUR 3,80
- Wenn keine oder keine eindeutige Identifikation der gesuchten Person möglich war oder keine Auskunft erteilt werden durfte (neutrale Antwort): EUR 0,76
Auskunft aus dem Datenbestand der gesonderten Aufbewahrung:
- EUR 15,00
Hinweise:
- Eine Mindestgebühr in Höhe von EUR 3,80 fällt auch an, wenn die anschließende Recherche zu keinem Ergebnis im Sinne einer Adressauskunft führt.
- Hatten Sie eine Weiterbearbeitung Ihres Antrages durch die örtlich zuständige Meldebehörde beantragt, fallen weitere Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen