Vorgesehen zum Löschen - Bestattung Durchführung Feuerbestattung

    Feuerbestattung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes

    Hinweise für Borsdorf

    Für eine Feuerbestattung müssen Sie als Angehörige eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes des Einäscherungsortes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borsdorf

    Für eine Feuerbestattung müssen Sie als Angehörige eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes des Einäscherungsortes beantragen.

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    Unbedenklichkeitserklärung beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 5

    04668 Grimma

    Hausanschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Lieferanschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03433 241 2401

    Fax: 03433 241 7036

    E-Mail: gesundheitsamt@lk-l.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Landratsamt Landkreis Leipzig (Landratsamt Landkreis Leipzig)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Kontakt

    E-Mail: info@lk-l.de

    Fax: +49 3433 241-1111

    Telefon Festnetz: +49 3433 241-0

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borsdorf

         

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borsdorf

    Es liegt eine letztwillige Anordnung der verstorbenen Person zur Feuerbestattung beziehungsweise eine Verfügung des verantwortlichen Angehörigen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borsdorf

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Borsdorf

    nicht zutreffend

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borsdorf

    • Das Gesundheitsamt des Einäscherungsortes veranlasst eine zweite Leichenschau durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Rechtsmedizin.
    • Die zweite Leichenschau kann auch von einer in der Leichenschau erfahrenen Fachärztin oder einem Facharzt für Pathologie durchgeführt werden, sofern in einer Region nicht genügend Fachärztinnen oder Fachärzte für Rechtsmedizin zur Verfügung stehen.

    Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

    Wichtig! Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod, oder wenn es sich um die Leiche einer unbekannten Person handelt, ist anstelle der Unbedenklichkeitserklärung das schriftliche Einverständnis der Staatsanwaltschaft oder der Ermittlungsrichterin oder des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht des Sterbeortes erforderlich.

    Fristen

    Hinweise für Borsdorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Borsdorf

    Erteilung einer Genehmigung /Ablehnung zur Umbettung 21,00 €

    Erteilung einer Ablehnung zur Umbettung (umfangreiche Prüfung Unterlagen-Einhaltung Totenruhe) 124,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en