Vorgesehen zum Löschen - Bestattung Durchführung Feuerbestattung

    Feuerbestattung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes

    Hinweise für Leipzig

    Für eine Feuerbestattung müssen Sie als Angehörige eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes des Einäscherungsortes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leipzig

    Für eine Feuerbestattung müssen Sie als Angehörige eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes des Einäscherungsortes beantragen.

    Online-Dienst

    Unbedenklichkeitserklärung beantragen

    ID: L100009_462169ef347334dec3b894ce0dd2d5374d2d432ecf8f34c54f62c8a918b7412b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leipzig

         

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leipzig

    Es liegt eine letztwillige Anordnung der verstorbenen Person zur Feuerbestattung beziehungsweise eine Verfügung des verantwortlichen Angehörigen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leipzig

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leipzig

    nicht zutreffend

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leipzig

    • Das Gesundheitsamt des Einäscherungsortes veranlasst eine zweite Leichenschau durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Rechtsmedizin.
    • Die zweite Leichenschau kann auch von einer in der Leichenschau erfahrenen Fachärztin oder einem Facharzt für Pathologie durchgeführt werden, sofern in einer Region nicht genügend Fachärztinnen oder Fachärzte für Rechtsmedizin zur Verfügung stehen.

    Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

    Wichtig! Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod, oder wenn es sich um die Leiche einer unbekannten Person handelt, ist anstelle der Unbedenklichkeitserklärung das schriftliche Einverständnis der Staatsanwaltschaft oder der Ermittlungsrichterin oder des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht des Sterbeortes erforderlich.

    Fristen

    Hinweise für Leipzig

    keine

    Kosten

    Hinweise für Leipzig

    • Rahmengebühr Unbedenklichkeitserklärung: EUR 35,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en