Vorgesehen zum Löschen - Bestattung Durchführung Feuerbestattung

    Feuerbestattung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes

    Hinweise für Hartenstein

    Für eine Feuerbestattung müssen Sie als Angehörige eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes des Einäscherungsortes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hartenstein

    Für eine Feuerbestattung müssen Sie als Angehörige eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes des Einäscherungsortes beantragen.

    Online-Dienst

    Unbedenklichkeitserklärung beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-22409

    Telefon Festnetz: 0375 4402-22400

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hartenstein

         

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hartenstein

    Es liegt eine letztwillige Anordnung der verstorbenen Person zur Feuerbestattung beziehungsweise eine Verfügung des verantwortlichen Angehörigen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hartenstein

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hartenstein

    nicht zutreffend

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hartenstein

    • Das Gesundheitsamt des Einäscherungsortes veranlasst eine zweite Leichenschau durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Rechtsmedizin.
    • Die zweite Leichenschau kann auch von einer in der Leichenschau erfahrenen Fachärztin oder einem Facharzt für Pathologie durchgeführt werden, sofern in einer Region nicht genügend Fachärztinnen oder Fachärzte für Rechtsmedizin zur Verfügung stehen.

    Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

    Wichtig! Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod, oder wenn es sich um die Leiche einer unbekannten Person handelt, ist anstelle der Unbedenklichkeitserklärung das schriftliche Einverständnis der Staatsanwaltschaft oder der Ermittlungsrichterin oder des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht des Sterbeortes erforderlich.

    Fristen

    Hinweise für Hartenstein

    keine

    Kosten

    Hinweise für Hartenstein

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hartenstein

    Im Einzelfall senden Sie bitte Ihre Anfrage an: Amtsaerztlicherdienst@landkreis-zwickau.de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en