Schwerbehindertenausweis beantragen
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Beschreibung
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er wird auf Antrag ausgestellt.
Der Ausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn.
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:
- G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- TBl – Taubblind
- RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- 1. Kl. – Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Der Ausweis im Scheckkartenformat hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von zehn Jahren ist in der Regel ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich. Die Beantragung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Online-Dienst
Schwerbehindertenausweis und Beiblatt beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachgebiet Schwerbehindertenrecht und Landesblindengesetz (Sachgebiet Schwerbehindertenrecht und Landesblindengesetz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3581 663 2222
Internet
Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
- Antrag (formlos)
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem zehnten Lebensjahr ein Passfoto
- Ausnahme: Bei Menschen mit Schwerbehinderung, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Grad der Behinderung von mindestens 50.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
- § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Feststellung der Behinderung, Ausweise
- § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) – Gültigkeitsdauer
Rechtsbehelf
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Diesen beantragen Sie bei der zuständigen Stelle gemeinsam mit der Feststellung der Behinderung.
- Sie können den Antrag sowohl schriftlich oder persönlich als auch per Telefon oder E-Mail stellen. Ein Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die zuständige Stelle.
- Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen.
- Der Grad der Behinderung wird als auf zehn gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben.
- Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.
Fristen
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Gültigkeitsdauer des Ausweises: individuell unterschiedlich
Kosten
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Das SG Schwerbehindertenrecht steht für persönliche Anfragen im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung. Für Besuche im Servicebüro Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen