Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag, Wohnung abmelden

    Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Wohnungsabmeldung, Onlineantrag

    ID: L100009_6008963-6001053-1-6007136-6000367

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    MDR-Beitragsservice (MDR-Beitragsservice)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht

    Voraussetzungen

    Eine Abmeldung müssen Sie nur vornehmen, wenn Sie bisher den Rundfunkbeitrag zahlen und die Beitragspflicht für Sie entfällt.

    Die Beitragspflicht entfällt, wenn Sie

    • in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben,
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben oder erlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

        

    Verfahrensablauf

    Sie können die Wohnung unter den genannten Voraussetzungen online abmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Fristen

    Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Grund für die Abmeldung eintritt – jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem Sie dies mitgeteilt haben.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en