Rundfunkbeitrag, Wohnung abmelden
Beschreibung
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag - Wohnungsabmeldung, Onlineantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
Voraussetzungen
Eine Abmeldung müssen Sie nur vornehmen, wenn Sie bisher den Rundfunkbeitrag zahlen und die Beitragspflicht für Sie entfällt.
Die Beitragspflicht entfällt, wenn Sie
- in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben,
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben oder erlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die Wohnung unter den genannten Voraussetzungen online abmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Fristen
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Grund für die Abmeldung eintritt – jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem Sie dies mitgeteilt haben.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen