Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie die Fischerei ausüben, müssen Sie einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein wird auf Antrag ausgestellt und ist in der Regel von lebenslanger Geltungsdauer.

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins nach § 20 Sächsisches Fischereischeingesetz (SächsFischG)

    Wenn Sie die Fischerei ausüben, müssen Sie einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein wird auf Antrag ausgestellt und ist in der Regel von lebenslanger Geltungsdauer.

    Für Jugendliche ohne Sachkundenachweis

    ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines möglich. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr besteht für Jugendliche mit Sachkundenachweis bereits die Möglichkeit, einen Fischereischein auf Lebenszeit zu beantragen.

    Menschen mit Behinderung

    können ohne Sachkundenachweis einen Besonderen Fischereischein beantragen. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H oder der Nachweis einer geistigen Behinderung ab 50%.

    Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

    können bei Vorlage einer ausländischen Angel-/Fischerei-Lizenz einen Gastfischereischein für die Dauer des Urlaubes im Freistaat Sachsen (Gültigkeit für einen Monat) ohne das Ablegen der Sachkundeprüfung erhalten.

    Mit dem Antrag können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

    • Erwerb Fischereischein auf Lebenszeit
    • Erwerb Jugendfischereischein
    • Erwerb oder Verlängerung Besonderer Fischereischein für Menschen mit Behinderung (H-Kennzeichen oder geistige Behinderung ab 50%)
    • Erwerb Gastfischereischein
    • Neues Exemplar eines Fischereischeins, z. B. bei Verlust oder Änderung der Angaben (gebührenpflichtig)
    • Bestätigung über den Besitz eines Sächsischen Fischereischeins zum Beispiel für die Ausstellung eines Fischereischeins in anderen Bundesländern (gebührenpflichtig)

    Hinweis:

    • Mit dem Fischereischein können Sie in allen Bundesländern die Fischerei mit der Handangel ausüben.
    • Wenn Sie mit der Handangel an bewirtschafteten Anlagen fischen, benötigen Sie keinen Fischereischein, sofern der Anlagenbesitzer bestimmten Anforderungen nachkommt.

    Ansprechstelle

    für Auskunft und Beratung:

    –> Fischereischeinstellen in Königswartha, Dresden-Pillnitz und Deutschenbora

    (persönliche Beratung nach Terminvereinbarung in Königswartha, Dresden-Pillnitz und Deutschenbora)

    Kontakt: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

    Online-Dienst

    Fischereischein beantragen

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Referat 76: Fischerei (Referat 76: Fischerei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neudorfer Straße 12a

    02699 Königswartha

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Ersterteilung

    • Sachkundenachweis: Zeugnis der Fischereiprüfung
    • aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig

    für den Besonderen Fischereischein:

    • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "H" oder Feststellungsbescheid über geistige Behinderung, die allein einen Grad der Behinderung von 50 bedingt

    bei Erstantrag und Bestätigung über den Besitz eines Fischereischeins:

    • Personalausweis (Kopie / beide Seiten); entfällt bei Online-Anträgen mit dem elektronischen Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Sachkundenachweis: in der Regel durch eine bestandene Fischereiprüfung
    für die Online-Beantragung:
    • neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
    • mobiles Endgerät mit "Ausweis-App" oder Kartenlesegerät
    für die Bezahlung
    • EC- oder Kreditkarte für die Bezahlung

    Hinweis: Jugendfischereischeine, Besondere Fischereischeine bei Behinderung und Gastfischereischeine werden auch ohne vorherige Fischereiprüfung erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

     Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Falls Sie noch nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, melden Sie sich bitte zunächst zum Vorbereitungslehrgang an (in der Regel beim Anglerverband vor Ort). Über den Lehrgangsleiter beantragen Sie die Teilnahme an der Fischereischein-Prüfung (Formular online abrufbar). Anträge, die im Rahmen eines Lehrgangs gestellt werden, werden vom Lehrgangsleiter direkt an die zuständige Fischereischeinstelle übermittelt.

    Beantragung

    Besitzen Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter Ausweisfunktion, können Sie Ihren Antrag über Amt24 elektronisch einreichen. Andernfalls bereiten Sie den Antrag am Bildschirm vor und reichen die Unterlagen in Papierform auf dem Postweg ein.

    Online-Antrag

    Halten Sie für die Online-Beantragung elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit. Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein (sofern nicht vorhanden) und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.

    • Folgen Sie dem Link unter –> "Onlineantrag und Formulare", ein Antragsassistent begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren. Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
    • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über das Postfach Ihres Amt24-Servicekontos, über das der Informationsaustausch zum Verfahren läuft. Über eingehende Nachrichten werden Sie per E-Mail an Ihre persönliche E-Mail-Adresse informiert.
    Schriftlicher Antrag

    Können Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, laden Sie das bereitstehende Formular herunter. Füllen Sie den Vordruck aus, drucken Sie den Antrag aus unterschreiben Sie diesen. Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.

    Prüfung und Ausstellung
    • Die Fischereischeinstelle prüft den eingegangenen Antrag.

    Hinweis: Die Fischereischeinstelle behält sich auch bei Onlineanträgen vor, Sachkundenachweise gegebenenfalls im Original nachzuprüfen.

    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie bei den gebührenpflichtigen Varianten des Fischereischeins eine Rechnung als Nachricht an das Postfach Ihres Servicekontos, bei schriftlicher Beantragung per Post.
    • Ist die Rechnung beglichen, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Fischereischein aus. Er wird Ihnen per Post zugestellt
    Änderung, Verlängerung, Ersatz

    Änderungen, Verlängerungen und den Ersatz sowie eine Bestätigung über den Besitz Ihres Fischereischeins Ihres Fischereischeins beantragen Sie ebenfalls über dieses Verfahren.

    Tipp: Besitzen Sie einen neobond-grünen Fischereischein aus Papier, können Sie den neuen Fischereischein im ID-Card-Format beantragen.

    Fristen

    Gültigkeit

    • allgemein: lebenslang
    • Jugendfischereischein: 9. – 16. Lebensjahr
    • Gastfischereischein: 1 – 6 Monate

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 4 Wochen

    Kosten

    • Fischereischein: EUR 42,00
    • Jugendfischereischein : EUR 9,00
    • Besonderer Fischereischein: EUR 7,00
    • Gastfischereischein: EUR 15,00 (1 Monat), EUR 75,00 (6 Monate)
    • Bestätigung über Besitz eines Sächsischen Fischereischeins / Sachkunde: EUR 7,00
    • Zweit-Ausstellung eines Prüfungszeugnisses: EUR 7,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erlaubnisschein (Angelberechtigung)

    Neben dem Fischereischein benötigen Sie jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters, in dessen Gewässer Sie mit Angel oder Senke fischen wollen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en