Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen Gewährung

    Akteneinsicht in Unterlagen des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsdienstes ("Stasi-Unterlagen") beantragen

    Jede Person hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

    Beschreibung

    Jede Person hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

    Mit Auflösung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) werden die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR seit 17.06.2021 vom Bundesarchiv weiter erschlossen und verwaltet.

    Online-Dienst

    Stasi-Unterlagen, Onlineantrag auf Einsicht

    ID: L100009_6006663-6001032-1-6002010-6000222

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stasi-Unterlagen-Archiv (Stasi-Unterlagen-Archiv)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 31 - 33

    10178 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 2324-50

    Fax: +49 30 2324-7799

    E-Mail: post.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Identitätsfeststellung durch die ortszuständige Meldebehörde

    bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:

    • Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunden)
    • Vermisstenanzeige/Sterbeurkunde der oder des Angehörigen

    bei Verwandten dritten Grades außerdem:

    • Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigte: nahestehende Angehörige
    • berechtigtes Interesse / berechtigter Zweck
    • überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener bleiben unberührt

    Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn ein entgegenstehender Wille des Vermissten oder Verstorbenen vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

         

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.

    • Den Antragsvordruck beziehen Sie online über das BStU-Internetportal (Formulare-Link in Amt24).
    • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen persönlich oder schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv ein (siehe –> Zuständige Stelle).
    • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang.

    Online-Antrag

    Für die Antragstellung benötigen Sie

    • einen neuen Personalausweis / elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone zum Auslesen des Ausweisdokumentes
    • die "AusweisApp2"
    • Scanner oder Digitalkamera zum Hochladen der Nachweise

    Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten auf der Internetplattform des Bundesarchivs.

    • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
    • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
    • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang.

    Fristen

       

    Bearbeitungsdauer

    • erste Auskunft: innerhalb eines halben Jahres

    Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.

    Kosten

    Auskunft / Einsicht

    • für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige: keine
    • für ehemalige Stasi-Mitarbeiter und -Begünstigte: EUR 76,69
    • Auslagen für weitere Kopien (ab EUR 3,01/3 ct. je Kopie)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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