Vorgesehen zum Löschen - Benutzung eines Gewässers Erlaubnis bei Änderungsanzeige

    Gewässerbenutzung, Änderung anzeigen

    Hinweise für Dresden

    Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.

    Online-Dienste

    Nichttrinkwasserversorgungsanlage anzeigen nach §13 (4) TrinkwV

    ID: L100009_6008617-6002405-227-6004266-6000002

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    Online-Anzeige einer Wasserversorgungsanlage nach §13 (2) TrinkwV

    ID: L100009_6008489-6002405-227-6004266-6000002

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    Online-Anzeige zum Ablassen von aufgestautem Wasser

    ID: L100009_6008591-6002405-227-6004266-6000002

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    Landeshauptstadt Dresden (Landeshauptstadt Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Külz-Ring 19

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 488 0

    Fax: +49 351 488 2231

    E-Mail: stadtverwaltung@dresden.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    • formloses Schreiben an die zuständige Stelle
    • Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind.

    Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

    Tipp: Geben Sie die vormalige Verfahrensnummer an, so kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    Vorhandene Gewässerbenutzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dresden

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    Die Änderung der Gewässerbenutzung melden Sie formlos per Fax, E-Mail oder Brief.

    • Senden Sie an die zuständige Stelle ein Schreiben, dass sich Ihre Gewässerbenutzung ändert.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob die Änderung statthaft ist.
    • Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.

    Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

    Zeigen Sie die Änderung umgehend an; die Erlaubnis ist jederzeit widerruflich.

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    • für die Änderungsanzeige: keine
    • gegebenenfalls für wasserrechtliche Genehmigungen: Verwaltungsgebühren je nach Art und Umfang des Vorhabens

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dresden

    Achtung! Das Digitale Wasserbuch wird zur Zeit überarbeitet.

    Das digitale Wasserbuch bietet Ihnen die elektronische Möglichkeit, sich über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen, Anlagen und Schutzgebiete im Freistaat Sachsen zu informieren.

    • Digitales Wasserbuch
      Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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