Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen (für Eheschließung im Ausland)

    Hinweise für Langenbernsdorf

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenbernsdorf

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung mit der Verlobten/dem Verlobten nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Hinweis: Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

    Ansprechstelle

    Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben: das Standesamt der Gemeinde, in der Sie zuletzt wohnten oder sich gewöhnlich aufhielten.

    Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten: das Standesamt I in Berlin

    –> Standesamt I in Berlin
      Amt24-Informationen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10-18

    08412 Werdau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 11:30 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr Die Samstagsöffnungszeiten des Fachdienstes Einwohner- und Meldewesen finden Sie auf der Startseite von www.werdau.de unten rechts, im Veranstaltungskalender oder unter aktuelle Meldungen in der entsprechenden Woche.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3761 594323

    E-Mail: fachbereich3@werdau.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenbernsdorf

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
    • Nachweise über die Auflösung einer Vorehe oder Lebenspartnerschaft (soweit zutreffend)

    Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern, lassen Sie sich daher unbedingt vorab beim zuständigen Standesamt beraten.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenbernsdorf

    Damit Ihnen die Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen können, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für eine Eheschließung in Deutschland:

    Die Eheschließenden

    • müssen volljährig sein,
    • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
    • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Langenbernsdorf

      ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenbernsdorf

    Ein Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie persönlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Standesamt beantragen.

    Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Apostille oder Legalisation erforderlich sein oder entfallen. Ist die Verwendung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU beabsichtigt, können Sie eine Übersetzungshilfe erhalten.

    Fristen

    Hinweise für Langenbernsdorf

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenbernsdorf

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Hinweise für Langenbernsdorf

    • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen: 65,00 EUR
    • Zusätzlich:
      • wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich für jedes zu beachtende Recht je Partner: EUR 35,00
      • wenn die Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt durchzuführen ist, EUR 35,00
      • wenn ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung aufzunehmen ist, Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: EUR 33,00
      • wenn eine Vorprüfung bezüglich der Entscheidung in Ehesachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht erfolgt, EUR 30,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenbernsdorf

    • Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung mit der Verlobten/dem Verlobten kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht..

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en