Seuchenschutz Meldung

    Ratte melden (öffentliche Flächen)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Vermehrt ist dies an Orten der Fall, wo Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Da sie als Überträger von Krankheiten gelten, ist Rattenbefall zu melden. Wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist der Grundstückseigentümer für diese Meldung und Maßnahmen gegen die Ratten verantwortlich. Handelt es sich um eine öffentliche Fläche oder ist der Grundstückseigentümer nicht bekannt, ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zuständig.

    Beschreibung

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Vermehrt ist dies an Orten der Fall, wo Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Da sie als Überträger von Krankheiten gelten, ist Rattenbefall zu melden. Wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist der Grundstückseigentümer für diese Meldung und Maßnahmen gegen die Ratten verantwortlich. Handelt es sich um eine öffentliche Fläche oder ist der Grundstückseigentümer nicht bekannt, ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zuständig.

    Wenn Sie Ratten beobachten, melden Sie diese bitte an die zuständig Stelle bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz. Darüber hinaus können Sie Ihre Meldung auch online im Anliegenmelder der Stadt Annaberg-Buchholz unter der Kategorie "Abfall" einstellen.

    Online-Dienst

    ANA Anliegenmelder

    ID: L100009_6007775-6001256-null-null-6000076

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3, SG Allgemeine Ordnung (FB 3, SG Allgemeine Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 425 231

    Fax: +49 3733 425 141

    E-Mail: ordamt@annaberg-buchholz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    keine

    Voraussetzungen

       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Die Melde- und Beseitigungspflicht von Ratten ist im Abschnitt 5 der Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz festgelegt.

     

    Rechtsbehelf

       

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • Verständigen Sie die zuständige Stelle bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz oder den jeweiligen Grundstückseigentümer oder den Vermieter, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Dieser muss dann selbst für die Beseitigung der Ratten sorgen oder einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
    Wenn Ihr eigenes Grundstück betroffen ist,

    tragen Sie Sorge dafür, dass aufgefundene, tote Ratten unverzüglich beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden. Die Gesundheit von Mensch und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebesnmittelsicherheit informiert auf seinen Seiten über Methoden und zugelassene Mittel der Schädlingsbekämpfung:

    Fristen

          

    Kosten

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    keine

    Hinweis: Etwaige Kosten für die Beseitigung von Ratten trägt der Grundstückseigentümer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Achtung! Wenn Ihr eigenes Grundstück betroffen ist, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass aufgefundene, tote Ratten unverzüglich beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden. Die Gesundheit von Mensch und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf seinen Seiten über Methoden und zugelassene Mittel der Schädlingsbekämpfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en