Ratte melden (öffentliche Flächen)
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Beschreibung
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Vermehrt ist dies an Orten der Fall, wo Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Da sie als Überträger von Krankheiten gelten, ist Rattenbefall zu melden. Wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist der Grundstückseigentümer für diese Meldung und Maßnahmen gegen die Ratten verantwortlich. Handelt es sich um eine öffentliche Fläche oder ist der Grundstückseigentümer nicht bekannt, ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zuständig.
Wenn Sie Ratten beobachten, melden Sie diese bitte an die zuständig Stelle bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz. Darüber hinaus können Sie Ihre Meldung auch online im Anliegenmelder der Stadt Annaberg-Buchholz unter der Kategorie "Abfall" einstellen.
Online-Dienst
ANA Anliegenmelder
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
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Die Melde- und Beseitigungspflicht von Ratten ist im Abschnitt 5 der Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz festgelegt.
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Hinweise für Annaberg-Buchholz
- Verständigen Sie die zuständige Stelle bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz oder den jeweiligen Grundstückseigentümer oder den Vermieter, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Dieser muss dann selbst für die Beseitigung der Ratten sorgen oder einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
Wenn Ihr eigenes Grundstück betroffen ist,
tragen Sie Sorge dafür, dass aufgefundene, tote Ratten unverzüglich beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden. Die Gesundheit von Mensch und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebesnmittelsicherheit informiert auf seinen Seiten über Methoden und zugelassene Mittel der Schädlingsbekämpfung:
- Mittel zur Schädlingsbekämpfung
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Fristen
Kosten
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Hinweis: Etwaige Kosten für die Beseitigung von Ratten trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen