Pass für Geringverdiener Erteilung

    Sozialpass beantragen

    Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

    Beschreibung

    Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

    Online-Dienst

    Sozialpass beantragen

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    Ansprechpartner

    Schulen, Sport und Kitas (Schulen, Sport und Kitas)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1458

    02754 Zittau

    Besucheranschrift

    Sachsenstraße 14

    02763 Zittau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3583 752 216

    Fax: +49 3583 752 299

    E-Mail: soziales@zittau.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

    Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    weitere Voraussetzung:

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt

    Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
    • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
    • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.

    Fristen

    Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en