Pass für Geringverdiener Erteilung

    Sozialpass beantragen

    Hinweise für Dresden

    Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

    Online-Dienst

    Dresden-Pass

    ID: L100009_6010379-6005347-227-6001660-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt (Sozialamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Junghansstraße 2

    01277 Dresden

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

    Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    weitere Voraussetzung:

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt

    Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dresden

    jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
    • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
    • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

    Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag)

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dresden

    Der Dresden-Pass berechtigt zum kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen in der Stadt Dresden, zur kostenlosen Mietrechtsberatung sowie zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG). Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.

    Servicetelefon: 0351/ 4 88 48 48

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en