Sozialpass beantragen
Hinweise für Dresden
Beschreibung
Hinweise für Dresden
Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.
Online-Dienst
Dresden-Pass
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
weitere Voraussetzung:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dresden
jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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- Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
- Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
- Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
Fristen
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Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag)
Kosten
Hinweise für Dresden
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dresden
Der Dresden-Pass berechtigt zum kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen in der Stadt Dresden, zur kostenlosen Mietrechtsberatung sowie zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG). Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.
Servicetelefon: 0351/ 4 88 48 48
Gültigkeitsgebiet
Sachsen