Kanalstörung im öffentlichen Abwassersystem melden
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Beschreibung
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, melden Sie dies am besten umgehend Ihrer örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigten oder fehlenden Kanalabdeckungen, ist die Störungsstelle des örtlichen Abwasserbetriebs der richtige Ansprechpartner.
Hinweis: Fehlende Kanaldeckel stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
Online-Dienst
ANA Anliegenmelder
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
FB 6, SG Hoch- und Tiefbau (FB 6, SG Hoch- und Tiefbau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3733 425 163
Internet
erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Die Störung betrifft das öffentliche Kanalsystem.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Eigentümer für die Beseitigung von Kanalstörungen innerhalb ihres angeschlossenen Grundstücks selbst verantwortlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Annaberg-Buchholz
- Die Satzung des jeweiligen örtlichen Abwasserbetriebes
- § 14 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Anschluss- und Benutzungszwang
- § 124 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Ordnungswidrigkeiten
Rechtsbehelf
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Verfahrensablauf
Hinweise für Annaberg-Buchholz
- Sie melden der zuständigen Stelle die Kanalstörung und den genauen Ort der Störung.
- Soweit kein privater Grundstückeigentümer für den störfälligen Bereich verantwortlich ist, behebt die zuständige Stelle die Störung.
Fristen
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Kosten
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Bei der Meldung einer Kanalstörung entstehen Ihnen keine Kosten.
Hinweis: Betrifft die Störung das Kanalsystems innerhalb eines angeschlossenen Grundstücks oder wurde die Störung druch unsachgemäße Verwendung des Abwasseranschlusses veursacht, muss in der Regel der Eigentümer oder Verursacher für die Beseitigung der Störung aufkommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Eigentümer der Abwasseranlagen (z.B. Kanaldeckel) ist der Abwasserzweckverband "Oberes Zschopau- und Sehmatal" (AZV). Für Anlagen zur Straßenentwässerung wie Straßeneinläufe und Gräben ist die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz zuständig.
Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, melden Sie dies am besten umgehend der benannten Stelle bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz. Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigten oder fehlenden Kanalabdeckungen, ist diese Stelle der richtige Ansprechpartner.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Anliegen eine Anlage des AZV betrifft, können Sie sich auch direkt an die dortige Havariebereitschaft unter der Tel.-Nr. 0173 3566906 wenden.
Darüber hinaus können Sie Ihre Meldung auch online im http://anliegen.annaberg-buchholz.de/ unter der Kategorie "Straßen, Wege, Plätze" einstellen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen