Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Kanalstörung im öffentlichen Abwassersystem melden

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, melden Sie dies am besten umgehend Ihrer örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigten oder fehlenden Kanalabdeckungen, ist die Störungsstelle des örtlichen Abwasserbetriebs der richtige Ansprechpartner.

    Beschreibung

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, melden Sie dies am besten umgehend Ihrer örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigten oder fehlenden Kanalabdeckungen, ist die Störungsstelle des örtlichen Abwasserbetriebs der richtige Ansprechpartner.

    Hinweis: Fehlende Kanaldeckel stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

    Online-Dienst

    ANA Anliegenmelder

    ID: L100009_6007775-6002153-null-null-6000076

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 6, SG Hoch- und Tiefbau (FB 6, SG Hoch- und Tiefbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 425 163

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Die Störung betrifft das öffentliche Kanalsystem.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Eigentümer für die Beseitigung von Kanalstörungen innerhalb ihres angeschlossenen Grundstücks selbst verantwortlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • Die Satzung des jeweiligen örtlichen Abwasserbetriebes
    • § 14 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Anschluss- und Benutzungszwang
    • § 124 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Ordnungswidrigkeiten

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • Sie melden der zuständigen Stelle die Kanalstörung und den genauen Ort der Störung.
    • Soweit kein privater Grundstückeigentümer für den störfälligen Bereich verantwortlich ist, behebt die zuständige Stelle die Störung.

    Fristen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

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    Kosten

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Bei der Meldung einer Kanalstörung entstehen Ihnen keine Kosten.

    Hinweis: Betrifft die Störung das Kanalsystems innerhalb eines angeschlossenen Grundstücks oder wurde die Störung druch unsachgemäße Verwendung des Abwasseranschlusses veursacht, muss in der Regel der Eigentümer oder Verursacher für die Beseitigung der Störung aufkommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Eigentümer der Abwasseranlagen (z.B. Kanaldeckel) ist der Abwasserzweckverband "Oberes Zschopau- und Sehmatal" (AZV). Für Anlagen zur Straßenentwässerung wie Straßeneinläufe und Gräben ist die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz zuständig.

    Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, melden Sie dies am besten umgehend der benannten Stelle bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz. Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigten oder fehlenden Kanalabdeckungen, ist diese Stelle der richtige Ansprechpartner.

    Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Anliegen eine Anlage des AZV betrifft, können Sie sich auch direkt an die dortige Havariebereitschaft unter der Tel.-Nr. 0173 3566906 wenden.

    Darüber hinaus können Sie Ihre Meldung auch online im http://anliegen.annaberg-buchholz.de/ unter der Kategorie "Straßen, Wege, Plätze" einstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en