Wahlhelfer Anmeldung

    Sich als Wahlhelfer melden

    Hinweise für Auerbach

    Am Wahltag werden Wahlhelfer* als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

    Beschreibung

    Hinweise für Auerbach

    Am Wahltag werden Wahlhelfer* als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

    Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

    Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

    Wahlhelfer erhalten für Ihren Einsatz gegebenenfalls eine Aufwandsentschädigung und ein Erfrischungsgeld, das je nach Wahlart (Landtags-, Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlen) unterschiedlich ausfällt.

    *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice (Fachbereich Bürgerservice)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Am Markt 8

    09235 Burkhardtsdorf

    Hausanschrift

    Hauptstraße 92

    09390 Gornsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3721 2606-236

    Fax: +49 3721 2606-230

    E-Mail: buergerservice@burkhardtsdorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Burkhardtsdorf (Gemeinde Burkhardtsdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    09235 Burkhardtsdorf

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@burkhardtsdorf.de

    Fax: +49 3721 2606-230

    Telefon Festnetz: +49 3721 2606-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Auerbach

    • ausgefülltes Antragsformular für Wahlhelfer (erhältlich auch beim zuständigen Wahlamt oder auf der Internetseite der Gemeinde) oder
    • formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Hinweise für Auerbach

    Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Auerbach

    ­nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Auerbach

    • Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Dabei können Sie auch einen Wunschwahlbezirk für Ihren Einsatz angeben.
    • Ihre Gemeinde oder Stadt wird dann versuchen, Sie dort einzusetzen. Sie können jedoch auch außerhalb Ihres eigenen Wahlbezirks als Wahlhelfer eingesetzt werden.

    Fristen

    Hinweise für Auerbach

    Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf im Amtsblatt, auf der Internetseite oder in der Presse möglich.

    Kosten

    Hinweise für Auerbach

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Auerbach

    Die Gemeinden dürfen personenbezogene Daten (unter anderem Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Zahl der erfolgten Berufungen) von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Wahlhelfern erheben und weiterverarbeiten. Die Verarbeitung der Daten darf auch für künftige Wahlen erfolgen, sofern die Betroffenen der Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben. Die Betroffenen müssen über das Widerspruchsrecht unterrichtet werden.

    Für die Wahlhelfer besteht ein Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalls (etwa wenn die Auszählung in der Nacht unterbrochen und am Montag früh fortgesetzt wird). Daneben kann die Stadt/Gemeinde auch durch Satzung eine Aufwandsentschädigung gewähren (sogenanntes Erfrischungsgeld).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en