Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.

    Beschreibung

    Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.

    Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.

    Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

    Online-Dienst

    Mängelmelder Stadt Leipzig

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Stadtordnungsdienst (Abteilung Stadtordnungsdienst)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prager Straße 118 - 136 Haus A

    04317 Leipzig

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    E-Mail: stadtordnungsdienst@leipzig.de

    Fax: 0341 123-8602

    Telefon Festnetz: 0341 123-8807

    Internet

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    Sprache: de

    Amt für Umweltschutz (Amt für Umweltschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prager Straße 118 - 136 Haus A

    04317 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: umweltschutz@leipzig.de

    Fax: 0341 123-3405

    Telefon Festnetz: 0341 123-3409

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.

    Rechtsgrundlage(n)

     

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie illegal entsorgten, "wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe "Zuständige Stelle"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.

    Fristen

     

    Bearbeitungsdauer

     

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de