Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.
Online-Dienst
Bankbriefauskunft
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit Online-Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Nur mit Online-Terminvereinbarung und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit Online-Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Ohne Terminvereinbarung und 13:00 - 16:00 Uhr Ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen