Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

    Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

    Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.

    Online-Dienst

    Bankbriefauskunft

    ID: L100009_6011079-6000954-543-6005056-6000378

    Beschreibung

    Mit der Bankbriefauskunft haben Sie die Möglichkeit selbst zu prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II, welche Sie bei der Bank angefordert haben, bereits in der Kfz-Zulassung vorliegt. Die Registrierung und Eingabe der Zulassungsbescheinigungen, welche von den Banken zu uns versendet wurden, erfolgt mit dem täglichen Posteingang und steht unmittelbar danach für Sie zum Abruf bereit. Dazu ist nur die Eingabe der Briefnummer erforderlich. Diese wird Ihnen im Anschreiben der Bank mitgeteilt. Dabei ist es bei der Abfrage irrelevant, ob Ihr Zulassungsvorgang in Meißen oder Riesa bearbeitet werden soll.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 1

    01589 Riesa

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Hausanschrift

    Brauhausstraße 21

    01662 Meißen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit Online-Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Nur mit Online-Terminvereinbarung und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit Online-Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Ohne Terminvereinbarung und 13:00 - 16:00 Uhr Ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de

    Fax: 03521 725-88055

    Telefon Festnetz: 03521 725-1505

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

         

    Verfahrensablauf

    Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en