Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung im Bereich Bau beantragen oder verlängern

    Hinweise für Fraureuth

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege. Wenn diese Genehmigung erteilt wurde und Sie mit Ihrer Maßnahme in Verzug geraten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Fraureuth

    Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung der Sondernutzung nach § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §§ 18 f. Sächsisches Straßengesetz (Aufstellen von Absperrungen, Baugerüsten, Baustelleneinrichtungen, Befahren von Gehwegen und andere Sondernutzungen im Bereich Bau)

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege. Wenn diese Genehmigung erteilt wurde und Sie mit Ihrer Maßnahme in Verzug geraten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung beantragen.

    Eine Sondernutzungserlaubnis kann zum Beispiel erforderlich sein für:

    • Absperrungen, Bauzäune
    • Container
    • Baugerüste, Baumaschinen
    • Baustelleneinrichtung
    • Ablagerung von Baumaterialien
    • Befahren von Gehbahnen

    Nicht nur Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum sind eine Sondernutzung und bedürfen einer Genehmigung. Gesonderte Informationen zur Antragstellung für sonstige Sondernutzung (Handel, Gastronomie, Plakatierung, Veranstaltungen) finden Sie verlinkt unter "Weiterführende Informationen".

    Hinweis: Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Für einen Anliegergebrauch benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis. Straßenanlieger* sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße gelegen sind. Sie dürfen die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus benutzen, soweit diese Benutzung zur angemessenen Nutzung des Grundstücks erforderlich ist. Außerdem darf der Gemeingebrauch nicht dauerhaft ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt werden und es darf auch nicht in den Straßenkörper eingegriffen werden. Die Abgrenzung, ob ein erlaubnisfreier Anliegergebrauch oder eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vorliegt, sollte mit der zuständigen Stelle vorab geklärt werden.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Hinweis zur zuständigen Stelle

    Auf Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt die Zuständigkeit bei der Straßenbau-/ Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes.

    –> Landratsämter im Freistaat Sachsen
      Amt24-Behördenfinder

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10-18

    08412 Werdau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3761 594323

    E-Mail: fachbereich3@werdau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fraureuth

    Soweit erforderlich, fordert die zuständige Stelle Unterlagen wie beispielsweise Lagepläne oder Skizzen an.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fraureuth

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf

    • den Gemeingebrauch nicht über das notwendige Maß hinaus beeinträchtigen und
    • keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen.

    Für eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gestellt haben.

    Wenn die Sondernutzung beendet ist, müssen Sie die Absperrungen, Gerüste, Baucontainer und dergleichen unverzüglich entfernen sowie die Verkehrsfläche ordnungsgemäß und sauber wieder dem Gemeingebrauch zur Verfügung stellen. Etwaige Kosten für Reinigung oder Reparatur der Straße tragen Sie als Sondernutzer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fraureuth

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Fraureuth

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fraureuth

    Die Sondernutzung beantragen Sie je nach Regelung der zuständigen Behörde mit einem formlosen Schreiben, Formularen oder online.

    • Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
    • Mit Ihrem Antrag übermitteln Sie mindestens folgende Angaben:
      • Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers
      • Ort der Sondernutzung (Beschreibung oder Lageplan)
      • Abmaße der Sondernutzungsfläche (Genauigkeit in Metern)
      • Art der Sondernutzung (z. B. Gerüst)
      • geplanter Zeitraum der Sondernutzung
      • wenn möglich den Auftraggeber
    • Gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden einbezogen.
    • Nach der positiven Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erteilt Ihnen die zuständige Behörde die Sondernutzungserlaubnis entweder dauerhaft auf Widerruf oder mit zeitlicher Begrenzung. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
    • Mit der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie bereits während des Verfahrens einen Kostenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Kostenbescheid.

    Verlängerung oder Erweiterung beantragen

    Eine Änderung oder Erweiterung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine detaillierte Begründung, warum Sie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung benötigen, hilft der zuständigen Stelle, Ihren Fall schneller nachzuvollziehen.

    Fristen

    Hinweise für Fraureuth

    • Antragstellung: rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn

    Hinweise:

    • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab über die Bearbeitungszeit.
    • Sobald Sie abschätzen können, dass Ihre Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsgrund länger dauert, zeigen Sie dies bitte umgehend der zuständigen Stelle an.

    Kosten

    Hinweise für Fraureuth

    • zwischen EUR 50,00 und EUR 2.100

    (abhängig von Dauer und Umfang der Sperrung sowie von der Art der abzusperrenden Straße)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en