Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Ausfall der Straßenbeleuchtung melden

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Beschreibung

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Hinweis: Beschädigte Straßenlaternen, die mit Gas betrieben werden, stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu verständigen.

    Online-Dienst

    ANA Anliegenmelder

    ID: L100009_6007775-6002151-null-null-6000076

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 6, SG Hoch- und Tiefbau (FB 6, SG Hoch- und Tiefbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 425 163

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

        

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

         

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
    • Die zuständige Stelle behebt die Störung.

    Fristen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

        

    Kosten

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Bei der Meldung einer Straßenbeleuchtungsstörung entstehen Ihnen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlagen ist die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz. Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies daher am besten umgehend der benannten zuständigen Stelle in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist diese Stelle der richtige Ansprechpartner.

    Darüber hinaus können Sie Ihre Meldung auch online im http://anliegen.annaberg-buchholz.de/ unter der Kategorie "Straßen, Wege, Plätze" einstellen.

    Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung möglichst die Nummer des betroffenen Objektes und eine genaue Ortsbeschreibung an.

    Die zuständige Stelle leitet die Meldung an die Stadtwerke Annaberg-Buchholz weiter und überwacht die Behebung der Störung durch die Stadtwerke Annaberg-Buchholz.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en