Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Beschreibung
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über EUR 10,00 sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Online-Dienst
Fundservice Deutschland
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe auf der städtischen Homepage bzw. über Telefon: 03722/78-135 bzw. 0800/3388000 (kostenfrei)) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat) 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800/3388000 (kostenlos) oder 03722/780
Fax: 03722/78424
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Voraussetzungen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Fund
Rechtsbehelf
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst. Folgen Sie dazu dem Link unter –> Onlineantrag.
Fristen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
wenige Stunden bis 2 Tage
Kosten
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- keine
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Hinweise (Besonderheiten)
Örtliche Besonderheiten:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen