Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbot für Umzugstransporte beantragen

    Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

    Beschreibung

    Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

    Online-Dienst

    Halteverbot für Umzugstransporte beantragen

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    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrecht)

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    Besucheranschrift

    Macherstraße 55

    01917 Kamenz

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    02625 Bautzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03591 5251 32500

    Fax: 03591 5250 32500

    E-Mail: strassenverkehr@lra-bautzen.de

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    Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsamt)

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    Macherstraße 55

    01917 Kamenz

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    Bahnhofstraße 9

    02625 Bautzen

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    Telefon Festnetz: 03591 5251 36000

    Telefon Festnetz: 03591 5251 36001

    Fax: 03591 5250 36001

    E-Mail: verk-amt@lra-bautzen.de

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    Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-24239

    Telefon Festnetz: 0375 4402-24200

    Internet

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    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung (Sachgebiet Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badergasse 17

    09350 Lichtenstein/Sa.

    Postfachadresse

    Postfach 1131

    Postfach 1131

    09347 Lichtenstein/Sa.

    Kontakt

    E-Mail: sicherheit.ordnung@lichtenstein-sachsen.de

    Telefon Festnetz: 037204 61160

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Grund für das Halteverbot
    • Ort der Sperrung
    • zu beanspruchende Fläche
    • Dauer der Sperrung
    • Übersichtsplan oder Skizze
    • Verkehrszeichenplan

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn

    • das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.

    Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

    • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine Angaben

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
    • Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.

    Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

    Fristen

    Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

    Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en