Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbot für Umzugstransporte beantragen

    Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

    Beschreibung

    Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

    Online-Dienst

    Halteverbot für Umzugstransporte beantragen

    ID: L100009_7635deccabf77f1ea37a933fa0817e66da91ab6bdc21d6199cb24fc43aae875d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 03 08

    08507 Plauen

    Kontakt

    E-Mail: landratsamt@vogtlandkreis.de

    Fax: 03741 300 4000

    Telefon Festnetz: 03741 300 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Amt für Allgemeine Verwaltung (Amt für Allgemeine Verwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    08233 Treuen

    Postfachadresse

    Postfach 1132

    08229 Treuen

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@treuen.de

    Telefon Festnetz: +49 37468 638 36

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Grund für das Halteverbot
    • Ort der Sperrung
    • zu beanspruchende Fläche
    • Dauer der Sperrung
    • Übersichtsplan oder Skizze
    • Verkehrszeichenplan

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn

    • das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.

    Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

    • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine Angaben

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
    • Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.

    Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

    Fristen

    Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

    Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en